Vereinsvorstand
Der Vereinsvorstand
Die Vertretung des Vereins nach §26 BGB besteht aus dem Vereinsvorsitzenden und dem Vorsitzenden für Finanzen.
Der Vorsitzende für Finanzen vertritt den Vereinsvorsitzenden bei dessen Abwesenheit, beide sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.
Neben den beiden Vertretern nach §26 BGB können auf einer Mitgliederversammlung bis zu drei Beisitzer in den Vereinsvorstand gewählt werden.
Scheidet eines der vertretungsberechtigten Mitglieder nach §26 BGB oder einer der drei möglichen Beisitzer vorzeitig aus diesem aus, so kann der verbliebende Vereinsvorstand bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung kommissarisch einen Nachfolger benennen. Gleiches gilt für, auf einer Mitgliederversammlung nicht zu besetzenden Funktionen des Vereinsvorstandes. Die Bestätigung dieser Besetzung erfolgt auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung.
In den Vereinsvorstand können nur Vereinsmitglieder gewählt werden.
Der Vereinsvorstand hat die Richtlinienkompetenz und ist zentrale Führungsinstanz im Verein.
Er ist zuständig für die strategische Ausrichtung des Vereins.
In seiner Verantwortung ist der Vorstand nach §26 BGB die rechtliche Vertretung des Vereins und seiner Mitglieder gegenüber Kommunen und Sportverbänden.
Diane Zabel
Vorsitzende für Finanzen
Klaus Sonnenberg
Beisitzer (Schriftführer)
Sonja Benthake
Beisitzer (Mitgliederverwaltung)
Wilfried Wiese
Beisitzer (Instandhaltungsprojekte)